Häufig gestellte Fragen - FAQ

  • Was genau bedeutet "Ehrenamt"?

    Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Ehrenamt wie folgt:

    1. Im juristischen/verwaltungsbezogenen Kontext: unbesoldetes, meist nur gegen Aufwandentschädigung ausgeübtes öffentliches Amt, verbunden mit beamtenähnlichen Rechten und Pflichten, z.B. Amt des Schöffen, Handelsrichters, Gemeinderates etc.
    2. Im weiten gesellschaftlichen Kontext: Funktionsübernahme durch nicht hauptamtlich beschäftigte Mitglieder in den Kontroll-, Beratungs- und Entscheidungsorganen von Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, wobei darin keine öffentliche Amtsfunktion liegt.

    Ehrenamt heißt vor allem, dass man Menschen, ohne eine Gegenleistung zu erwarten, etwas Gutes tut und damit auch sich selbst. Es kommt immer etwas zurück.

  • Was springt dabei für mich heraus?

    Ehrenamtliche Tätigkeiten sind grundsätzlich unvergütet. Abgesehen davon sind viele Arbeitgeber jedoch bereit, Aufwandsentschädigungen irgendeiner Art zu leisten, wenn der Ehrenamtliche zu viele Ressourcen in seine Tätigkeit investieren muss. Sprechen Sie das Thema lieber gleich an mit ihrer Einsatzstelle, falls Unklarheit besteht, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

    Weitere Details zum Thema Vergütung, Steuer, Ehrenamtspauschale etc. erhalten Sie auf der Seite von Ehrenamt-Deutschland.org.

    Überdies können Sie als ehrenamtlich Tätiger im Saarland eine Ehrenamtskarte beantragen, mit der Sie viele Vergünstigungen erhalten. Dazu mehr im nächsten Punkt.

  • Was ist die Ehrenamtskarte und wie funktioniert sie?

    Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen der Anerkennung für Menschen, die sich für das Gemeinwohl in unserer Region einsetzen. In teilnehmenden saarländischen Landkreisen (derzeit Neunkirchen, Merzig-Wadern, Saarbrücken, St. Wendel) erhalten Sie mit dieser Karte bei den eingetragenen Akzeptanzpartnern eine große Zahl an Vergünstigungen in vielen verschiedenen Sparten.

    Mehr Infos (inklusive Antragsformular) finden Sie unter folgenden Links:

  • Erhalte ich einen Nachweis über meine Tätigkeit(en)?

    Sprechen Sie mit ihrer Einsatzstelle. Diese stellt Ihnen gerne eine Bescheinigung über die geleistete Arbeit aus. Für die Verwendung im Lebenslauf ist ein Nachweis zu empfehlen, bei dem die einzelnen geleisteten Aufgaben genau aufgezeigt sind.

  • Was muss ich wissen bezüglich Versicherung?

    Die Landesregierung hat eine Sammel-Haftpflicht- und Sammel-Unfallversicherung für ehrenamtlich und freiwillig Tätige im Saarland abgeschlossen. In der Regel sind Ehrenamtliche durch Träger - Sportverein, Kulturverein, Wohlfahrtsverband, Feuerwehr etc. - versichert. [...]

    Die Ehrenamtsversicherung des Landes zielt auf diejenigen, die in meist rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppen und Projekten tätig und oft nicht in erforderlichem Maß dafür versichert sind. Wer sich freiwillig in seiner Freizeit für die Jugend einsetzt, alte und kranke Menschen betreut oder wer sich um Naturschutz kümmert, der sollte hinreichend abgesichert sein.

    Auch hier gilt: kommunizieren Sie umgehend mit ihrer Einsatzstelle, wenn es zu einem Unfall kommt, damit das Problem schnell gelöst werden kann.

  • Wie kann ich sicherstellen, dass alle Beteiligten zufrieden sind?

    Vertrauen spielt bei ehrenamtlichen Tätigkeiten oft eine große Rolle. Sie sollten deshalb stets offen und ehrlich sein und versuchen, Lösungen für eventuelle Probleme im Dialog zu finden. Anders als bei entgeltlicher Arbeit steht im Ehrenamt das Miteinander im Vordergrund und nicht der finanzielle Aspekt. Dies kann für alle Beteiligten ein befreiender Vorteil sein. Ehrenamtliche Aufgaben sind überdies oft nicht schablonenhaft, wobei eine gute beidseitige Kommunikation Wunder wirkt für ein positives Arbeitsklima.

    Als Anbieter einer ehrenamtlichen Beschäftigung ist es hilfreich, die Aufgaben und den Zeitrahmen in der Projektausschreibung möglichst klar und umfassend zu definieren. Je mehr Infos Sie potenziellen Helfern bieten, desto einfacher wird es, gute Kontakte zu knüpfen.


Informationen zum Führungszeugnis

Bestimmte Ehrenamtsprojekte können ein polizeiliches Führungszeugnis voraussetzen. Dies trifft vor allem zu bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, für deren Umgang man ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis benötigt. Dies dient dem Schutz der Minderjährigen und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn Sie eine ehrenamtliche Stelle dieser Art annehmen möchten, stellt Ihnen der Projektleiter gerne eine Bescheinigung über das Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit aus, mit dem Sie dann kostenlos und innerhalb von ca. zwei Wochen ein Führungszeugnis von der Stadtverwaltung erhalten können, das für fünf Jahre gültig ist.